Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschreibung

Abschreibung

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I kopieren
II Tilgung eines Bucheintrags
-- insbesondere bankmäßige Abbuchung im Giroverkehr
  • wie bei abschreibung in der banco für eines andern rechnung sich zu bezeigen
    1674 Amsterdam/Siegel,CJCamb. I 480
--
daher afschrijvingsbank Girobank
unter Ausschluss der Schreibform(en):