Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschwöreid
Artikel davor:
abschütten
Abschüttung
abschwatzen
(Abschweif)
abschweif
abschweifen
abschweifig
abschwemmen
abschwenden
(abschwetten)
Abschwöreid
Schwur bei Amtsentlassung
- wenn ein substitut seins diensts wieder erlassen wurt, so soll er den eyd, den er geschworen, wider abschweren: alles was er werendem ... dienst geschriben, gelesen, gesehen und gehört ..., ... bei dem abschwereyd im geheimen ... in sein grub hinein verhalten15. Jh. GengenbachStB./GengenbachStB. 15
Artikel danach:
abschwören
Abschwörung
absegeln
Absegelung
absehen
Absehen
abseichen
abseigern
abseilen