Abschwöreid
Abschwöreid
Schwur bei Amtsentlassung
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wenn ein substitut seins diensts wieder erlassen wurt, so soll er den eyd, den er geschworen, wider abschweren: alles was er werendem ... dienst geschriben, gelesen, gesehen und gehört ..., ... bei dem abschwereyd im geheimen ... in sein grub hinein verhalten15. Jh. GengenbachStB./GengenbachStB. 15