Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absendungsbrief

Absendungsbrief

  • durch diesen apostelbrieff ist der process auf den höheren richter ordentlich gedigen, darum heissen die apostelbrieff nicht unbillich absendungsbrieff, die der unterrichter dem höheren richter zu weiterer erkentnus ... zuschickt
    1688 Beckmann,Idea 104