Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absicht

Absicht

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I in neuhochdeutscher Bedeutung seit 18. Jh. für älteres Absehen 
II Aufsicht
  • des mögen sie dorfmaister fleißig absicht haben
    1609 Tirol/ÖW. II 70
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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