Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): absichtlich

absichtlich

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I geplant
  • gesetze welche gleichgiltig, jedoch zur wohlfahrt ... des ... landes absichtlich und diensam sind
    1755 Mecklenburg/H.v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert 3, 568
II
vorbedacht
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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