Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abspruch

Abspruch

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nd. afsproke, afspröke, afspruche 

I richterliche Erkenntnis, Schiedsspruch
-- Endurteil über einen Anspruch, Erledigung einer Streitsache
  • vor dem abspruch [ist] die ... parthey zur eydlichen bekraͤftigung ihrer aussagen anzuhalten
    1787 BernStR. VI 2 S. 812
II versagendes Erkenntnis
  • noch zuspruch ader abspruch sollen [die Streitsachen] widergekart werden
    1456 BrüxStB. 151
III Strafurteil
unter Ausschluss der Schreibform(en):