Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abstehlen

abstehlen

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fries. ofstela, nd. afstelen 
etwas ab (von) jemandem stehlen, meist mit Dativ der Person und Akkusativ der Sache
bdv.: gestehlen
-- Nebenform: abstellen 
-- bestehlen
-- sich wegschleichen
unter Ausschluss der Schreibform(en):