Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abtakeln

abtakeln

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
rechtserheblich als Pflicht der Schiffsleute und Voraussetzung für die Beendigung ihres Dienstverhältnisses
  • 1561 DänSeeR. 33
  • sobald ein schiff gelöschet, muss das schiffs-volk das schiff ... abtackeln, auf den lieg-platz bringen, und fest machen
    oJ. Langenbeck,SeeR. 44
  • Österr. SeeREntwurf 1840 § 259
  • Schwed.-Pomm. SeeR. 1805 Abt. 1 cap. 24 § 1