Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abteidingen
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Abteidigung
Abteiding
I durch Vereinbarung oder gerichtlich einem etwas abgewinnen
II Friede schließen, abfinden, zum Verzicht bewegen
III (sich mit dem Richter wegen einer Geldstrafe) durch Verhandlung abfinden
- -- reflexiv: sich durch Vergleich frei machen
IV (gewaltsam) wegnehmen
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