Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abteidingen

I durch Vereinbarung oder gerichtlich einem etwas abgewinnen
  • 1 im allgemeinen, Buße, Erbe, Geld
    • -- abhandeln, ermäßigen
    • -- aufrechnen
  • 2 Rechte ablösen, Rechtssätze abändern
  • 3 abwendig machen
II Friede schließen, abfinden, zum Verzicht bewegen
III (sich mit dem Richter wegen einer Geldstrafe) durch Verhandlung abfinden
  • -- reflexiv: sich durch Vergleich frei machen
IV (gewaltsam) wegnehmen