Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abtreten
Artikel davor:
(Abtrecker)
(Abtreckung)
(abtreffen)
abtreiben
Abtreiber
Abtreibung
(Abtreich)
abtrennen
Abtrennung
Abtretbrief
- 1 eigentlich: beiseite gehen, um sich ungestört zu beraten oder andere beraten zu lassen
- 2 übertragen: zurücktreten, etwas aufgeben
II transitiv
- 1 mit Akkusativ der abgetretenen Sache und Dativ der Person, zu deren Gunsten es geschieht
- 2 mit Genitiv
Artikel danach:
Abtreter
Abtretstube
Abtretung
Abtrieb
Abtriebsgerechtigkeit
Abtriebsrecht
Abtriebzeit
Abtrift
abtrinken