Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abtreten

I
  • 1 eigentlich: beiseite gehen, um sich ungestört zu beraten oder andere beraten zu lassen
  • 2 übertragen: zurücktreten, etwas aufgeben
    • a abtrünnig werden
    • b von einem Amt, Beruf
      • -- auch reflexiv: aus einer Gilde austreten
    • c aufgeben, zB. zugunsten der Erbanwärter, der Gläubiger
    • d von einem Vertrag zurücktreten
    • e von einer gerichtlichen Handlung zurücktreten
II transitiv
  • 1 mit Akkusativ der abgetretenen Sache und Dativ der Person, zu deren Gunsten es geschieht
  • 2 mit Genitiv