Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abtrittstäfelein

Abtrittstäfelein

ein Verzeichnis von Personen, die wegen Verwandtschaft mit einer Partei oder aus sonstigen Gründen sich der Teilnahme an einer Gerichts- oder Ratsverhandlung enthalten sollen
  • das abtrittstäfelein auch auf der landschaft gelten soll
    1719 BaselRQ. I 2 S. 589 Anm. 387
  • dem übermäßigen Austreten entgengenzuwirken beschloß der Rat 1796: in zukunft sollen alle glieder eines collegii, welche in einer sache zu sprechen und nach der abtrittsordnung nicht abzutreten haben, sitzen bleiben
    oJ. BaselRQ. I 2 S. 589 Anm. 387