Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abvergelten
Artikel davor:
abuelsen
abundire
aburteilen
Aburteilung
Abverbot
(abverbrennen)
abverdienen
Abverdienung
abverdingen
abverfertigen
abvergelten
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wie abdienen I 2
- das der abt ... die ... murl mit dienst vnd mit nutzze schullen inne haben, vntz si sich funf pfunt ab vergelte1297 HeiligenkreuzUB. I 285