Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abverlangen
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Abverdienung
abverdingen
abverfertigen
abvergelten
abvergüten
(abverkaufen)
abverkünden
abverkündigen
Abverkündigung
abverlangen
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durch Klage abgewinnen
- soͤllicher kawff denen, den es in recht abverlangt [andere Lesart 1503 und 1484: aberclagt] ist, angepotten ... wirtNürnbRef. 1522 XI 11