Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Abwehrer)
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(Abwehrer)
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Beklagter
Beklagter
- dat da riuchteren den offwerrer neen syckeringhen ... aegh ty fynden1480/81 JurFris. I 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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