Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abwerfung

Abwerfung


I Einziehung
  • vor abwerffung des ornndlichen fahns [Marktfahne] khauffen
    1581 Ung. Altenburg/MHungJurHist. V 2 S. 53
II Ablehnung
  • zu abwerffunge oder vorlegunge des procurators ... dienet / wen der procurator im bann ist
    1561 Rotschitz 10
  • in haͤndeln, die gottslaͤsterung, abwerffung der oberkeit vnd erbarkeit ... oder was dergleichen antreffen, in denen woͤllen wir, daß strenge recht gebraucht werde
    WürtHofGO. 1587 III 24
III Stillegung
unter Ausschluss der Schreibform(en):