1Acht
1Acht
Verfolgung, Friedlosigkeit
Acht im eigentlichen Sinne
Landesacht
Stadtacht usw.
Acht mit Tagen
schlichte, gewöhnliche Acht
Acht mit Urteil
Urteil und Acht verbunden, indem Urteil in Anklang an verteilen die Bedeutung "Acht" erlangt (Vgl. zB. WürzbZ. I 1 S. 658, wo von ymants urteil die Rede ist, aber die Achtformel folgt; ferner WürzbZ. I 2 S. 871, 944, 1269, 1273)
"mit der Tat" eintretende, sofortige Acht
vertragsmäßige Acht; vgl. oben II 7 zum Jahr 1241
offene Acht, allgemein verkündete, notorische, allgemeine Acht
Mit "schwer" wird meist eine verschärfte Acht gemeint, sei es, daß sie mit dem Banne oder zur Aberacht verschärft ist; doch ist auch die einfache Acht eine "Last"
Formeln
Acht und Bann
regelmäßig Bann und Acht (bair. österr.) Blutbann, höhere Gerichtsbarkeit, Ächtungsrecht
vereinzelt vorangestellt
in der Wendung acht und bann
Acht mit dem vermögensrechtlichen Gegenstück, der Anleite verbunden
Acht und Verfestung (meist synonym)
Acht und Pfalz (Gefängnis?)
Sprachgebrauch
bei dauernder Acht