Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1achten
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Achteltonne
I beachten, achtgeben auf etwas, sich um etwas kümmern, sich nach etwas richten
II erwägen, beurteilen
- 1 erwägen, (sich) beraten, besprechen, insbesondere in einer Acht-2
- 2 das Ergebnis der Erwägung oder Beratung mitteilen
- a Rechtweisung abgeben
- b vor Gericht sprechen
- -- Namentlich: Bedenken gegen etwas äußern, widersprechen, Gegenurteil einbringen, sich widersetzen
- 3 für etwas halten, finden, erachten
- 4 rechtlich für etwas erklären, fingieren, annehmen, als etwas behandeln
- 5 Feiertage halten
- 6 jemanden zu etwas bestimmen, wählen
- 7 abschätzen, taxieren, in Geld anschlagen
- 8 (schätzen und) überweisen, zuteilen