Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Achter
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3Acht
I
Achtbesitzer
- [In einigen Dörfern des Fürstentums Hildesheim hat eine gewisse Zahl Einwohner, die davon] achters [heissen in grossen Wiesenabteilungen Achtworte, die jedoch keine Pertinenzstücke ihrer dienstpflichtigen Höfe, sondern flüchtig sind ... Sollen die Abteilungen gemäht werden, so werden sie auf eine eigentümliche Art mit Messern verlooset]oJ. Brinckmeier I 24 [woher?]Faksimile (ca. 174 KB)
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"Feldhüter" SiebbWB. I 50
Sachhinweis: Hierher auch die Echter in RhW. I 1, 308 und Echtergut, -land, -stein, -zins ebd.; daß diese Höfer der Karthause den achten Teil des Ertrages als Bede geben, steht in der Amtsbeschreibung von 1784, ist also wahrscheinlich spätere Deutung.
- âichteroJ. SiebbWB. I 50
II
Fronarbeiter
- ist, das [die Äbtissin] můs zu den ehteren me lute han, den sol der meier gen zessenneoJ. Unterelsass/GrW. I 683Faksimile (ca. 250 KB)
- minre frowen ehthere haben reht in deme ... woldeoJ. Schmidt,ElsWB. 8
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