Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtleute

Achtleute

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achte(s)lude, achtsleute 

I Berater, Gerichtsleute, Urteilfinder
Sachhinweis: Hanssen,AgrhistAbh. II 545f.
II Abschätzer, Sachverständige, Schiedsleute? oder Achtleute (I) 
  • [Das Vieh soll] zur verhütung aller gerichtlichen streitigkeiten ... durch zwei achtsleute, derer einer von dem neuen colono, der andere ... von dessen geschwistern vorzuschlagen ist, zu gelde gesetzet werden
    1767 Hesse,AgrVerh. 199
  • Klöntrup,Osnabr. II 20
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