Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtrichter

Achtrichter

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Richter, der "Bann und Acht" (1Acht (IV 1 b)) hat
  • zwei geschwisterte haben ... den tod verchuldet; dahero si ... durch den herrn bann- und achtrichter dem freimann überantwortet [werden]
    1679 Lienz/ZFerd.2 9 (1843) 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):