Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtschatzung

Achtschatzung

wie 1Achtschatz 
  • [Wer sich aus der Unteracht zog] "mußte ... eine Geldsumme erlegen, welche man die Acht Schazung nennete" 
    1765 Klotzsch,Verz. 60 [nicht quellenmässig]