Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtverein
Artikel davor:
achtteilen
Achtunddreißig
Achtundvierzig
Achtundvierziger
Achtundzwanzig
Achtundzwanziger
1Achtung
2Achtung
Ächtung
Achturteil
Achtverein
"Achtverein bedeutet in einigen Marschländern Niedersachsens soviel als Acht. In andern aber auch soviel als ein Deichband, oder eine Deich- und Sielacht. Wahrscheinlich soll dieses altdeutsche Wort die Vereinigung der ganzen Acht oder des Deichbandes ausdrücken."
zu
2Acht
- Benzler,DeichWB. I 10