Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtzettel
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Achtzehner
achtzehnjährig
(Achtzehnmann)
Achtzehnpfenniger
Achtzehnte
achtzehnte
Achtzeit
Ächtzel
Achtzerlein
Achtzettel
Zettel mit dem Namen des Ächters; nicht quellenmäßig
- v.Künßberg,Acht 30f.