Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): adelmäßig

adelmäßig

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dem Adel entsprechend, dem Adelstand zukommend oder angehörend
  • er ... Dükher ... bey mir und meinen ... vorfahren sich allberait lange jahre hero in adelmeßigen diensten befundten
    1665 MittSalzbLk. 14, 1 (1874) 26
  • grafen, herren, rittern, auch adelmässigen leuten und vasallen
    1728 Steinen,WestfGesch. II 456