Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): adelsgeboren

adelsgeboren

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as. aðalboran 
aus adligem Geschlecht geboren, zum Adel geboren
  • geben ihnen solche freyheit ... doch andern adelsgeborenen, knecht und rittermessigen, die desgleichen wappen führen in allwegen ohne schaden
    14. Jh. ArchUFrk. 4, 1 164 [Übersetzung eines Priv. Friedrichs I. von 1157]
  • PBB. 41 (1916) 388