Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Äugler)

(Äugler)

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ögler, oigler 
Brunnenmeister, Aufseher in einem Salzwerk
  • 16. Jh. Göpfert,BergmSpr. 66
  • die oigler haben ... mit den bornmeistern einerley verrichtungen, doch geringere gerente, darumb sie ... bornmeistere genennet werden; heißen sonsten darumb oigler, daß sie nebst den unterbornmeistern ein auge auff das tragen der sole mit haben sollen
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 59