Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Äußerung
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Außerkaufmann
Außerland
äußerlich
Außermann
Außermeister
äußern
außerordentlich
Außerprozeß
Außerrichtung
äußerst
Äußerung
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nd. utheringe, hd. Nebenform usserung
I
Reinigungseid
- wor ... me [einen Mann] ... beschuldighen wolde, so mach he de utheringe hebben mit 12 mannenDithmLR. 1447 § 148Faksimile (ca. 88 KB)
III 1
Verausgabung
- uteringe des pagimentes1428 HildeshUB. IV 46Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
IV 2
Abstiftung
vgl.
äußern (A II 2 c)
- äusserung der eigenbehörigen1628 Culemann,MindenLV. 194Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- unter landgebrauch und äußerung ... verstehet man, wenn ein verschuldeter meyerhof dem meyer ... weggenommen, und was davon aufkommt, etwa 10 jahre über, zur bezahlung der schulden verwendet, hernach aber derselbe dem meyer ... schuldenfrey wieder zugestellet wirdoJ. HessenKassHB. I 138