Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Afterschlag

Afterschlag

mnd. achterslag, mhd. (h)afterslag 

I Äste und Zweige gefällter Bäume (Gegensatz Urholz und Windbruch), Abfallholz
-- Recht auf das Abfallholz
II halbgeräumtes, zum Ausnutzen zu versteigerndes Waldstück
III Stück Land, durch das ein Weg geschlagen ist, oder das durch einen geschlagenen Deich hinter dem Hauptdeich fortläuft