Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Altenteilkuh

Altenteilkuh

Kuh, die nach Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs an die jüngere Generation zur Altersversorgung des bisherigen Hofinhabers (bzw. dessen Witwe) vorbehalten bleibt
  • für meine frau wird nach meinem ableben eine altentheilskuh reservirt
    1848 ZRG. 5 (1866) 474