Altschuld
Altschuld
aldeschult, aldir schold
länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld)
länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld)
vgl.
Neuschuld
Sachhinweis: Gegensatz ~Neuschuld
- 1400 MarienburgKonvB. 5, 28