Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Altschultheiß

Altschultheiß

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nd. aldeschultis, hd. Nebenform -schulthes 
nicht geschäftsführender, früherer Schultheiß
  • 1399 MarienburgKonvB. 4
  • 14. Jh. BremgartenStR. 34
  • sollendt sye einem regierenten oder altschultheiß öffnen
    1655 MellingenStR. 417
  • der kleine rath besteht aus dem amts- und dem altschultheiß 
    1766 Fäsi II 690
unter Ausschluss der Schreibform(en):