Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtrechnung

Amtrechnung


I (Jahres-) Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben eines Amtes oder eines Beamten
-- eines Amts-(Guts-)verwalters
II die öffentliche Abhör dieser Rechnung
unter Ausschluss der Schreibform(en):