Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtsbedienung

Amtsbedienung


I Amtsstelle
  • herren, die ambtsbedienungen haben und dafür schlechtlich solariert
    1758 MellingenStR. 453
II Zunftessen (?)
  • noch den andern zunftbrüdern freygelaßen seyn solle, ihme wegen tadel des meisterstücks, ambts-bedieungen oder anderer plackerey halber den geringsten heller weiter ... abzupreßen
    1700 LippstadtStR. 62
III Versehen eines Klosteramtes
  • diese ambtsbedienung dergestalt umbgewechselt, daß alle 2 jahr eine neue aus den hausfreileins ... angeordnet werden
    1717 ClarenbergUB. 444
unter Ausschluss der Schreibform(en):