Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtsbürgermeister

Amtsbürgermeister

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I der amtierende oder erste Bürgermeister
II der aus den Amtsmeistern (Zunftmeistern) gewählte Bürgermeister, im Gegensatz zu dem Schöffenbürgermeister 
  • zween burgermeistere, einer aus denen scheffen, der andere aus denen amtsmeistern ... erwehlet ... [nach 2 Jahren] solle der amptbürgermeister abgehen
    1580 TrierWQ. 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):