Amtsbürgermeister

I der amtierende oder erste Bürgermeister
II der aus den Amtsmeistern (Zunftmeistern) gewählte Bürgermeister, im Gegensatz zu dem Schöffenbürgermeister
  • zween burgermeistere, einer aus denen scheffen, der andere aus denen amtsmeistern ... erwehlet ... [nach 2 Jahren] solle der amptbürgermeister abgehen
    1580 TrierWQ. 76 Faksimile