Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtsdiener

Amtsdiener

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I unterer Beamter in den herrschaftlichen Ämtern, zuweilen auch Beamter überhaupt
II Handwerksgeselle als Zunftangehöriger
  • alle beckerssöhne die bey dem ambte dienen und darzu die gesellen oder amptsdiener die auf das ampt dienen
    1600 LünebZftU. 14
unter Ausschluss der Schreibform(en):