Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtsuntertan

Amtsuntertan

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I Amtseingesessener, Bewohner des Amtsbezirkes, besonders solche, die unmittelbar unter dem landesherrlichen Amte stehen
II Domänenbauer (im Gegensatz zum adeligen Bauer)
unter Ausschluss der Schreibform(en):