Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anbot

Anbot

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Angebot eines Kaufes
II (erstes) Ausgebot bei einer Versteigerung
III
gerichtliches Angebot für Erwerbung eines Rechtes, für Ausübung des Näherrechts, (Schätzungspreis für die) Einlösung eines Pfandes
IV gerichtliche Ladung
  • sol das anpot vor dem richter ... durch fronpoten ... beschehen
    Ende 15. Jh. StraubingStR. 331
  • allen ampot und pot und chuendung und teiding versuchen
    oJ. RegensbStat. 30
  • Hoheneck III 548
-- Gebot, Anweisung
V bergmännisch: Wiederaufnahme alter Baue
  • 1732 Zedler II 108
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):