Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anfallen
Artikel davor:
anerzeugen
anet?
anfahren
Anfahrt
anfahrten
(Anfahrtung)
Anfahrung
Anfall
anfallberechtigt
Anfälle
I mit persönlichem Subjekt, sachlichem Objekt
- 1 in seinen Besitz bringen, erben
- 2 etwas vor Gericht beanspruchen, einklagen
- 3 beschlagnahmen
- 4 zufällig finden
- 5 bitten um
- 6 anfechten
II mit persönlichem Objekt und Subjekt der Sache
III mit persönlichem Subjekt und Objekt
- 1 angreifen, überfallen
- -- selten mit sachlichem Objekt
- 2 festnehmen, verhaften
- 3 zur Rechenschaft ziehen, anklagen
- 4 bittend angehen
- 5 Lehensangefälle beziehen
IV ohne Objekt: sich ereignen
Artikel danach:
Anfaller
Anfallet
Anfallgeld
Anfallgerechtigkeit
anfällig
Anfallrecht
Anfallung
Anfang
anfangen