Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anfallgerechtigkeit

Anfallgerechtigkeit

Recht auf Angefälle 
  • [Die Vormünder] sollen ... keine anfallsgerechtigkeit erlangen
    1627 BöhmLO. VI 351
  • mit ... rechten, freyheiten und gewohnheiten, jedoch mit ausnahm der sterb-, anfäll- und fälligkeitsgerechtigkeit privilegiret
    1756 CJMunBohem. I 707f.