Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anfallgerechtigkeit
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Recht auf Angefälle
- [Die Vormünder] sollen ... keine anfallsgerechtigkeit erlangen1627 BöhmLO. VI 351
- mit ... rechten, freyheiten und gewohnheiten, jedoch mit ausnahm der sterb-, anfäll- und fälligkeitsgerechtigkeit privilegiret1756 CJMunBohem. I 707f.
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