Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anfangen
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Anfallgerechtigkeit
anfällig
Anfallrecht
Anfallung
Anfang
I beginnen
- 1 transitiv
- 2 intransitiv (und reflexiv)
- 3 Händel beginnen, Urheber sein
- 4 einen Rechtsstreit beginnen, ein Verfahren anhängig machen
- 1 etwas ergreifen, als seines ansprechen, in Beschlag nehmen
- -- widerrechtlich
- 2 jemanden belangen
- 3 jemanden festnehmen, verhaften
- 4 den Anfang (III) (Besitzwechselabgabe) entrichten
- 5 quittieren
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