Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anfeilschung
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Anfeilschung
- lebensmittel, welche die bauern ihrer gerichts-obrigkeit, zu deren eigenen bedürfen, vorhero anzubiethen, auch um einigen billigen preis vor allen andern abkäuferen zu überlassen verbunden seyn, und wird solches an manchen orten die anfailschung genennet1749 Klingner I 73Faksimile (ca. 77 KB)