Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anfeilschung

Anfeilschung

  • lebensmittel, welche die bauern ihrer gerichts-obrigkeit, zu deren eigenen bedürfen, vorhero anzubiethen, auch um einigen billigen preis vor allen andern abkäuferen zu überlassen verbunden seyn, und wird solches an manchen orten die anfailschung genennet
    1749 Klingner I 73