Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angehörig
Artikel davor:
Angefreundete
angehaben
angehängig
(Angehauste)
angehen
angehendig
angehends
Angeher
Angehör
angehören
I zugehörig
II zustehend
III untertan, untertänig
IV Bewohner der zugewandten Orte und der "gemeinen Herrschaften" der Schweiz uä.
Artikel danach:
Angehörigkeit
Angehörung
angehren
Angel
(Angelande)
angelangen
Angeld
(angelden)
Angelege