Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angelangen

angelangen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I transitiv

I 1 jemanden belangen, zur Rechenschaft ziehen, zur Rede stellen
I 2 um etwas angehen, fordern
-- ein Gut beanspruchen
  • wellen den [Hof] nymmer angelangen noch angesprechen
    oJ. FreibergUB. III 297
II intransitiv: durch Erbschaft zufallen
  • alles guͤth, das ym angelangin muchte
    1386 LübbStB. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):