Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angewinnen
Artikel davor:
Angewalter
(angewältigen)
angewanden
angewandt
Angewann
angewärtig
Angewende
Angewender
angeweren
Angewette
I auf gerichtlichem Wege
II durch Besiegung oder Gewalt
V hinzuerwerben
Artikel danach:
Angewöhnlaib
angewohnt
angezeigen
Angezeigung
angeziehen
angichtig
angießen
Angießer
Angießmaß