Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angreifen
Artikel davor:
angewohnt
angezeigen
Angezeigung
angeziehen
angichtig
angießen
Angießer
Angießmaß
Angift
Angöllung
an etwas greifen, anfassenI in friedlicher Absicht
- 1 bei "Anfang"
- 2 einen bisher unbenutzten Wert anfassen, benutzen, anbrauchen
- 3 etwas in Angriff nehmen, beginnen
II in feindlichem Sinne, mit Wort oder Tat; unsicher machen
IV an jemanden herantreten
Artikel danach:
Angreifer
angreifisch
Angreifung
Angrenze
angrenzen
Angrenzer
Angrenzung
1Angriff
2(Angriff)?