Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angreifen

an etwas greifen, anfassen
I in friedlicher Absicht
  • 1 bei "Anfang"
  • 2 einen bisher unbenutzten Wert anfassen, benutzen, anbrauchen
  • 3 etwas in Angriff nehmen, beginnen
    • -- dat werk angripen sich eine Zunft anmaßen
    • -- richten über
II in feindlichem Sinne, mit Wort oder Tat; unsicher machen
  • -- tätlich angreifen
  • -- überfallen
  • -- verletzen
  • 1 bei der Gerichtsverhandlung anpacken
  • 2 gerichtlich belangen, verhaften
  • 3 Besitz ergreifen
IV an jemanden herantreten
  • 1
  • 2 etwas verlangen von jemandem
    • -- gerichtlich ansprechen