anhängig

zugehörig
      (gerichts)untertänig, untertan
        zuständig
      einer Empörung, Partei, Konfession usw. angehörig
        aufrührerisch
    als Besitz zugehörig
    eingeschlossen, zusammenhängend mit
-machen bei Gericht vorbringen, das Verfahren eröffnen
schwebend
bergmännisch: sich anhängig machen "Abschlagszahlung auf die Zubuße leisten"