Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anhängig
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Anhändigung
Anhang
anhangen
Anhänger
I zugehörig
- 1
- a (gerichts)untertänig, untertan
- -- zuständig
- b einer Empörung, Partei, Konfession usw. angehörig
- -- aufrührerisch
- 2 als Besitz zugehörig
- 3 eingeschlossen, zusammenhängend mit
II -machen bei Gericht vorbringen, das Verfahren eröffnen
III schwebend
IV bergmännisch: sich anhängig machen "Abschlagszahlung auf die Zubuße leisten"
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Anheber
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