Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anklagen
Artikel davor:
Ankerplatz
Ankerrecht
Ankerstelle
Ankerzoll
Ankerzunft
(ankiesen)
ankinden
Ankindung
anklaftern
Anklage
II etwas gerichtlich in Anspruch nehmen
III vulgär: einen böswillig verklagen, ihm etwas antun, ihn verzaubern
Artikel danach:
Ankläger
Anklaggeld
anklaghaftig
anklägig
Anklagung
Anklagungsprozeß
anklammern
(Ankleb)
ankleben