Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anlassen
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jemandem etwas am Körper lassen
II
- angelassen recht angefangener Prozeß1396 MemmingenStR. 280Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- RottweilStR. 84
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III
veranlassen
- wann einer oder mehr ... irrig und spennig wurden ... welcher den andern darzuo geanlaset hette ... sol der anlasser beid buossen geben1580 Schauberg,Z. 1 (1844) 177Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchweizId. III 1391
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV
zulassen
- denselben holden ab und anzelassen1454 AltenburgNÖUrk. 332
- 1752 Greneck 148
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
V
verschieden
- Jelinek 20
- SchweizId. IV 1403ff.
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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