Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anlauten
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bergmännisch: durch Schlagen an die Glocke das Zeichen zur Einfahrt geben
vgl.
Anklopfer
- das an- und außleuten1548 ZinnbgwO. Art. 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Veith,Bergwb. 21
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