Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1anlehnen
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ein Anlehen machen, leihen
ein Anlehen machen, leihen
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ein Anlehen machen, leihen
- auch die angelehnete hab und güter1567 SchwäbWB. I 234Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll kein underthon ... mit einem juden ... anlehnen1700 WürtLändlRQ. I 590Faksimile (ca. 53 KB)
- Lasch-Borchling I 96
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